FWG
St. Leonhard/F
Ruprechtshofen

Fernwärmeversorgung St.Leonhard/F. - Ruprechtshofen
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
A-3243 St.Leonhard/Forst, Gewerbestraße 7, Tel. 027 56 / 89 27

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Fragen und Antworten

Es gibt eine Reihe immer wieder gestellter Fragen und Antworten zum Thema Fernwärme. Hier finden Sie eine Auswahl dieser:


Anschluß

Besteht eine Anschlußmöglichkteit an das Fernwärmenetz?
Antwort: Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Nähe ist, JA. Sehen Sie sich dazu bitte auch die Liste der Straßen mit einer Fernwärmeleitung an. Fragen Sie aber in jeden Fall sicherheitshalber nach dem neuesten Stand.

Welche Kosten entstehen beim Anschluß ?
Antwort:  Es sind eine Anschlußgebühr und eine Baukostenbeteiligung zu entrichten. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Preise der Seite Kosten.

Welche Umbauten sind an meiner Heizung notwendig ?
Antwort:  Die gelieferte Übergabestation muß in die bestehende Zentralheizung eingebunden werden. Die Wärmeübergabe erfolgt mittels Wärmetauscher.


Heizbetrieb

Kann ich das ganze Jahr heizen ?
Antwort:  Ja. Die FWG liefert das ganze Jahr über Wärme (auch immer Sommer).

Kann ich auch das Warmwasser aufbereiten ?
Antwort: Ja. Die Steuerung der Übergabestation ermöglicht es Ihnen auch das Warmwasser aufzubereiten. Sie benötigen dazu jedoch einen Warmwasserboiler.

Ich habe Heizkörper und eine Fußbodenheizung. Kann ich das mit Ihrer Steuerung betreiben ?
Antwort:  Ja. Die Steuerung der Übergabestation kann zwei unabhängige Heizkreise und den Warmwasserkreislauf steuern. Die Parameter werden nach Ihren Bedürfnissen eingestellt.

Kann ich meinen Kachelofen weiter nutzen ?
Antwort:  Ja. Sie können selbstverständlich zusätzlich Ihren Kachelofen betreiben. Es besteht lediglich die Mindestabnahme von 66% der berechneten Wärmemenge pro Jahr. Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, daß dieser Wert von 99,5% unserer Abnehmer trotz Zusatzheizung leicht erreicht wird.


Sonstige Fragen

Welche Überprüfungen sind vorgeschreiben ?
Antwort:  Für Sie als Abnehmer, KEINE. Da die Übergabestation im Eigentum der FWG bleibt, wird Sie auch von dieser gewartet. Die Eichung der Wärmemengenzähler erfolgt alle 5 Jahre durch die FWG.

Wieviel Platz benötigt die Übergabestation ?
Antwort:  Zirka 1 m² an der Wand. Da neben der Übergabestation normalerweise auch der Warmwasserboiler steht, enpfehlen wir einen Raum mit ca. 1 x 2 m vorzusehen.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die FWG jederzeit gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns doch diesbezüglich eine Email: office@fwg.cc

 Fragen oder Anregungen bitte an:  webmaster@fwg.cc 
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